Bei Hebelprodukten und insbesondere bei Standard-Optionsscheinen kommt häufig die Frage auf, was mit einer Ausübung gemeint ist. Wir erklären Dir hier die Hintergründe und zeigen Dir auf, dass ein Verkauf meist sinnvoller ist.
Unter Ausübung versteht man die Wahrnehmung des Optionsrechts eines Optionsscheins. Dadurch erhältst Du den Inneren Wert des Optionsscheins ausgezahlt. Bei der amerikanischen Ausübungsart kann dies während der gesamten Laufzeit geschehen. Bei der europäischen Ausübungsart erfolgt die Ausübung automatisch am Laufzeitende.
Die Ausübung erfolgt durch eine Anweisung an Deine depotführende Bank (bzw. Deinen Broker). Diese gibt dann in Deinem Auftrag eine Optionserklärung an HSBC ab. Sie ist bindend und unwiderruflich. Als Ausübungstag gilt in der Regel der Tag, an dem die Erklärung innerhalb der Ausübungsfrist bis 10 Uhr Düsseldorfer Zeit bei der HSBC eingeht.
Nach dem Eingang der Optionserklärung ermittelt HSBC den Inneren Wert des Optionsscheins. Dieser wird dann unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses (und ggf. nach Umrechnung in die Emissionswährung) an Dich ausgezahlt.
Beispiel:
Du besitzt einen Call-Optionsschein auf die HSBC Masterclass-Aktie mit Basispreis 80 EUR, amerikanische Ausübungsart, Bezugsverhältnis 1, Restlaufzeit 2 Monate. Steht die Aktie bei 100 EUR und du übst aus, beträgt der Innere Wert 20 EUR. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 5 Bankarbeitstagen.
In der Regel lohnt sich die Ausübung nicht, da hierbei Kosten bei der depotführenden Bank entstehen. Unabhängig von den Kosten solltest Du stets den Erlös aus einem möglichen Verkauf des Optionsscheins betrachten. Bei einem Verkauf erhältst Du zusätzlich zum Inneren Wert auch noch den Zeitwert.
Die meisten Knock-out-Produkte weisen kein festes Laufzeitende auf (Open End). Daher kannst Du in der Regel am ersten Bankarbeitstag jedes Monats ausüben (Ausübungsart Bermudan). Optionsscheine werden hingegen am Laufzeitende automatisch ausgeübt. Auch bei Knock-out-Produkten solltest Du dir überlegen, ob eine Ausübung sinnvoll ist. Nicht nur wegen möglicher Kosten bei der Optionserklärung, sondern auch, weil ein Verkauf wirtschaftlich meistens sinnvoller ist. Im Geldkurs steckt zusätzlich zum Inneren Wert meist noch ein Aufgeld. Das Aufgeld bekommst Du bei einer Ausübung hingegen nicht.