Eine Aktie ist ein Anteil an einem Unternehmen (einer Aktiengesellschaft). Aktionäre geben dem Unternehmen Kapital und werden dadurch Miteigentümer. Die Aktie verbrieft demnach ein Eigentumsanteil an der Aktiengesellschaft.
Mit einer Aktie werden bestimmte Rechte erworben – etwa die Möglichkeit zur Mitsprache (Verwaltungsrechte) als auch das Recht, am Firmenerfolg durch eine Dividendenzahlung finanziell beteiligt zu werden (Vermögensrechte).
Unternehmen gehen an die Börse (durch einen Börsengang, auch Initial Public Offering oder IPO genannt), um frisches Kapital zu beschaffen, das sie für verschiedene Zwecke nutzen können. Dazu gehören Wachstum, Forschung und Entwicklung, die Tilgung von Schulden oder die Übernahme anderer Unternehmen. Ein Börsengang kann auch die Unternehmensbewertung verbessern, die Bekanntheit steigern und den Mitarbeitern die Möglichkeit bieten, am Erfolg des Unternehmens teilzuhaben.
Inhaberaktien
Sie berechtigt jeden, der eine solche Aktie besitzt, die damit verbundenen Rechte geltend zu machen und ist die in Deutschland am weitesten verbreitete Art.
Namensaktien
Bei Namensaktien ist die Eintragung des Aktionärs im Aktienregister erforderlich.
Stammaktien
Mit einer Stammaktie erhalten Aktionäre das Stimmrecht bei der Hauptversammlung. Bei Volkswagen zum Beispiel befinden sich die meisten Stammaktien in den Händen der Porsche Automobil Holding SE und beim Land Niedersachsen. Im Gegensatz dazu befinden sich viele Vorzugsaktien in Händen privater Anleger.
Vorzugsaktien
Aktionäre von Vorzugsaktien verzichten auf das Stimmrecht bei der Hauptversammlung und erhalten dafür den Vorzug bei der Gewinnausschüttung. Die Dividende fällt zudem häufig höher aus als bei Stammaktien.